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DAV BW akzeptiert das Gerichtsurteil zur Badener Wand

Betretungsverbot außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit unverhältnismäßig
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit dem Urteil vom 29. Juli 2025 der
Klage des Deutschen Alpenvereins (DAV) teilweise stattgegeben. Die von
der Stadt Baden-Baden verfügte ganzjährige Sperrung der Badener Wand
(Battertfelsen) ist aufgehoben, soweit sie über den Zeitraum vom 15. Januar
bis 31. Juli hinausgeht. Nun liegt die ausführliche Urteilsbegründung vor.
https://www.alpenverein-bw.de/